Agrarpolitik 2030+: Einzelne Fortschritte, aber kein echter Kurswechsel
Die Schweiz dürfte ihr Ziel zur Reduktion der Stickstoffverluste bis 2030 deutlich verfehlen. Wie es danach weitergeht, lässt die AP 30+ weitgehend offen. Zwar bringt die Vorlage neue Ansätze bei den Direktzahlungen, den Klimazielen und der Verantwortung des Detailhandels. Doch ob daraus wirksame und verbindliche Veränderungen werden, ist noch unklar. Bei zentralen Umweltproblemen und den Produktionsanreizen bleibt die Agrarpolitik weitgehend auf der bisherigen Linie.
Text: Rebecca Knoth-Letsch Fotos: Vision Landwirtschaft
Illustration/Collage: Iris Staudecker
Neue Ansätze – aber wie verbindlich?
Eine wichtige Neuerung ist die geplante stärkere Ergebnisorientierung der Direktzahlungen. Geprüft werden Ansätze für Biodiversität, Boden, Tierwohl und Klima. Öffentliche Gelder sollen damit stärker honorieren, was ein Betrieb tatsächlich erreicht, statt vorzugeben, wie er zu wirtschaften hat. Das entspricht der Grundidee von Vision Landwirtschaft. Entscheidend ist allerdings, ob die Indikatoren die ökologische Qualität zuverlässig abbilden und die Betriebe wissen, wie sie die gewünschten Ergebnisse erreichen können.
Auch Klimaziele sollen gesetzlich verankert werden. Doch bislang fehlen konkrete, wirksame Instrumente, um diese Ziele sicher zu erreichen.
Mit Zielvereinbarungen will der Bund zudem den Detailhandel und weitere Akteure der Wertschöpfungskette stärker in die Verantwortung nehmen. Das ist sinnvoll: Mit Sortiment und Einkaufspolitik beeinflusst der Detailhandel wesentlich, welche Lebensmittel produziert werden und unter welchen Bedingungen. Solange die Vereinbarungen freiwillig bleiben, ist jedoch offen, wie viel sie bewirken. Entscheidend wird sein, ob daraus messbare und überprüfbare Beiträge zu den agrarpolitischen Zielen entstehen.
Ein weiterer Ansatz ist, den Anteil der Ackerfläche für die direkte menschliche Ernährung von heute 39 auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen. Dafür sollen ausgewählte Kulturen stärker gefördert werden. Die Richtung stimmt. Doch solange auch Futtermittelkulturen staatlich unterstützt werden, konkurrieren sie auf dem Ackerland weiterhin mit Kulturen für die menschliche Ernährung. Statt einzelne Nahrungskulturen gezielt zu fördern, müsste die gesamte Agrarförderung stärker darauf ausgerichtet werden, Ackerland prioritär für die Lebensmittelproduktion für Menschen zu nutzen.
Ich will mehr wissen....
Im Jahr 1996 wurde die multifunktionale Landwirtschaft in der Schweizer Bundesverfassung im Artikel 104 verankert. Das heisst: die sichere Versorgung der Bevölkerung, die Pflege der Kulturlandschaft, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und eine auf den Markt ausgerichtete Produktion soll mit produktionsunabhängigen Direktzahlungen erreicht werden. Der Artikel sah vor, dass das Parlament alle vier Jahre über den Zahlungsrahmen für das Budget zur Erfüllung des Artikels abstimmen muss. So ist die gesetzliche Umsetzung einer ständigen Überprüfung- uns Anpassungsprozess unterworfen.
Die Anpassungen wurden jeweils gebündelt und in einer Agrarreformetappe (AP) umgesetzt. Die AP30+ ist die neunte Etappe.
Die ersten vier Agrarreformetappen machten die Schweizer Landwirtschaft schrittweise marktorientiert. Preisstützungen wurde abgebaut, Direktzahlungen eingeführt und die Milchkontingentierung aufgehoben.
Bei der AP 14-17 wurden die Direktzahlungen gezielter eingesetzt, besonders ökologische Aspekte, wie die Biodiversität und nachhaltige Formen der Landwirtschaft wurden gefördert. Mit dem WDZ wurde die Stützung auf die Erbringung von öffentlichen Gütern ausgerichtet. Bei der AP18-21 wurden gewisse Elemente von vorher verbessert und die Betriebe wettbewerbsfähiger gemacht.
Mit der AP22+ und der Parlamentarische Initiative 19.475 sollte die Umweltbelastung durch die Landwirtschaft reduziert werden. Besonders der Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln und die Phosphor- bzw. Stickstoffverluste sollten sinken. Zu Beginn wollten noch weitere umfassende ökologische Ziele erreicht werden, im Verlauf des politischen Prozesses wurden viele Aspekte gestrichten oder stark abgeschwächt. Die Stellungsnahme der Vision Landwirtschaft zur AP2022+ finden Sie hier.
Momentan ist die AP30+ in der Vernehmlassung. Sie soll die Ernährungssicherheit stärken und den Betrieben mehr Handlungsspielraum geben (Ergebnisorientierung).
Was passiert nach den Absenkzielen?
Bei den Umweltbelastungen bleibt eine zentrale Frage offen: Wie geht es weiter, wenn die bestehenden Reduktionsziele erreicht oder verfehlt werden? Die Risiken von Pflanzenschutzmitteln sollen bis 2027 halbiert werden. Bis 2030 sollen die Stickstoffverluste um 15 Prozent und die Phosphorverluste um 20 Prozent sinken. Gemäss Einschätzung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) dürfte die Schweiz das Stickstoffziel um rund 3000 Tonnen verfehlen. Die AP 30+ legt nicht klar fest, wie die Reduktion danach weitergeführt und bei einer Zielverfehlung verstärkt werden soll. Vision Landwirtschaft fordert einen verbindlichen Plan, wie die Umweltbelastungen langfristig weiter sinken sollen.
Auch bei der Tierhaltung bleibt die Vorlage weitgehend auf der bisherigen Linie. Gleichzeitig sollen die Zulagen für verkäste Milch und silofreie Fütterung erhöht werden, ohne sie an zusätzliche ökologische Anforderungen zu knüpfen. Vision Landwirtschaft fordert, die Tierhaltung stärker an den verfügbaren Futterressourcen und der ökologischen Belastbarkeit des Standorts auszurichten. Das würde helfen, Nährstoffüberschüsse zu reduzieren, den Bedarf an importierten Futtermitteln zu senken und die Treibhausgasemissionen zu verringern.
Die AP 30+ bringt neue Ideen ein, bleibt aber beim nötigen Kurswechsel zu zaghaft.
Ergebnisorientierte Direktzahlungen, gesetzliche Klimaziele und mehr Verantwortung für den Detailhandel weisen in die richtige Richtung. Doch wie diese Ansätze umgesetzt werden und wie verbindlich sie sind, bleibt weitgehend offen. Ob sich die AP 30+ als Fortschritt erweist, wird sich daran zeigen, ob sie aus guten Absichten wirksame Veränderungen macht – und auch dann konsequent handelt, wenn Umweltziele verfehlt werden.
Tonnen Stickstoffverluste pro Jahr
Ziel für den Absenkpfad Stickstoff 2030, wird wohl um 3'000 Tonnen pro Jahr verfehlt
Tonnen Phosphorverluste pro Jahr
Ziel für den Absenkpfad Phosphor 2030, wird wohl erreicht
Interview: "Wie verbindlich sind die neuen Ansätze?"
Judith Ladner Callipari (links im Bild), stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Direktzahlungsprogramme beim BLW, zuständig für Biodiversitätsbeiträge
Lukas Barth (rechts im Bild), stellvertretender Leiter des Fachbereichs Agrarpolitik und Strategieentwicklung und Co-Projektleiter der AP30+.
Ergebnisorientierung und Biodiversität
Die AP 30+ soll öffentliche Gelder stärker an erzielten Leistungen statt an vorgeschriebenen Massnahmen ausrichten. Ein Beispiel: Bei Biodiversitätsflächen der Qualitätsstufe II (QII) soll künftig stärker das Ergebnis zählen. Ist das ökologisch besser?
Judith Ladner Callipari: Das hängt davon ab, wie die Beiträge ausgestaltet sind. Entscheidend ist, dass sich die gewünschte ökologische Wirkung gut messen lässt, die finanziellen Anreize stimmen und die Landwirtinnen und Landwirte wissen, wie sie das Ziel erreichen können. Sie erhalten mehr Spielraum bei der Bewirtschaftung. Das kann ihre Eigeninitiative stärken. Eine zusätzliche Qualitätsstufe für Grünland-Biodiversitätsförderflächen soll zudem einen stärkeren Anreiz schaffen, artenreiche Wiesen zu erhalten oder neu anzulegen.
Welche Risiken entstehen, wenn künftig stärker das Ergebnis zählt?
Judith Ladner Callipari: Die Messmethoden müssen zuverlässig und akzeptiert sein. Zudem brauchen die Bewirtschaftenden das nötige Wissen oder Beratung. Ökologische Veränderungen brauchen Zeit: Bis eine Wiese die geforderte Qualität erreicht, können Jahre vergehen. Bei unangepasster Bewirtschaftung können Arten auch langfristig verschwinden. Wird beispielsweise zu stark gedüngt, kann die ökologische Qualität abnehmen.
Wie stellt das BLW sicher, dass beim Wegfall bisheriger Vorgaben die Grundqualität der Biodiversitätsflächen erhalten bleibt?
Judith Ladner Callipari: Wie die bisherige Grundqualität gesichert wird, ist noch offen. Das BLW wird die neuen Bestimmungen gemeinsam mit Fachleuten aus Forschung, Beratung, Verbänden, Vollzug und NGOs erarbeiten.
Die Anzahl der Zeigerpflanzen ist ein guter Indikator für die ökologische Qualität einer Wiese, bildet aber nicht alle wertvollen Lebensräume ab. Auch Strukturen wie Ast- oder Steinhaufen sind wichtig für Insekten, Amphibien und Reptilien. Ihre Neuanlage und Pflege sollen deshalb über Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität gefördert werden.
Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel
Warum wird die Ergebnisorientierung nicht in vergleichbarer Weise auf Nährstoffverluste und Pflanzenschutzmittelrisiken angewendet?
Lukas Barth: Das BLW hat dafür Ressourceneffizienz-Anreize geprüft: Lenkungsabgaben auf Stickstoff aus Mineraldüngern und Kraftfutter sowie auf Risiken beim Herbizideinsatz. In den Gesprächen mit den betroffenen Kreisen gab es jedoch Zweifel, ob diese Massnahmen das System tatsächlich vereinfachen würden. Zudem wurden unerwünschte Nebenwirkungen befürchtet. Deshalb verzichtete der Bundesrat darauf, solche Anreize in der AP 30+ vorzuschlagen.
Eine weitere Hürde ist die Datenlage. Für geeignete Indikatoren müssten Daten zum Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinsatz sowie zu den Erträgen digital verfügbar sein. Das ist heute nicht der Fall.
Bis 2030 sollen die Stickstoffverluste um 15 Prozent und die Phosphorverluste um 20 Prozent sinken. Die Risiken von Pflanzenschutzmitteln sollen bis 2027 halbiert werden. Welche Ziele werden voraussichtlich erreicht?
Lukas Barth: Beim Phosphor geht der Bundesrat davon aus, dass das Reduktionsziel bis 2030 erreicht werden kann. Bei Stickstoff dürften die Verluste das Ziel hingegen um rund 3000 Tonnen verfehlen. Bei den Pflanzenschutzmitteln erscheint eine Halbierung der Risiken bis 2027 in den Bereichen «Naturnahe Lebensräume» und «Grundwasser» erreichbar. Bei Oberflächengewässern braucht es dafür die vollständige Umsetzung der geplanten Massnahmen und weitere Anstrengungen.
Die bestehenden Massnahmen aus der parlamentarischen Initiative 19.475 sollen weitergeführt werden. Zudem will der Bund mit der AP 30+ neue Technologien stärker fördern, die zur Zielerreichung beitragen sollen.
Was passiert nach 2030, wenn Umweltziele nicht erreicht sind oder weitere Reduktionen nötig werden?
Lukas Barth: Mit der AP 30+ soll das eigenverantwortliche Handeln aller Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt werden – von den Lieferanten über die Landwirtschaft bis zum Detailhandel und den Konsumentinnen und Konsumenten. Welche Wirkung die vorgeschlagenen Massnahmen erzielen, etwa Zielvereinbarungen, Beratung und ergebnisorientierte Direktzahlungen, wird sich erst zeigen.
Gleichzeitig müssen die Umweltziele im Zusammenhang mit weiteren agrarpolitischen Zielen betrachtet werden. Nach der Umsetzung der AP 30+ werden Bundesrat und Parlament beurteilen, inwieweit die Ziele erreicht wurden, und daraus Schlussfolgerungen ziehen.
Tierhaltung und Ressourceneffizienz
Kann die Agrarpolitik die Produktion tierischer Lebensmittel weiter fördern und gleichzeitig die damit verbundenen Nährstoff- und Klimabelastungen deutlich reduzieren?
Lukas Barth: Viele Flächen im Hügel- und Berggebiet eignen sich nur als Grünland. Wiederkäuer ermöglichen es, diese Flächen für die Lebensmittelproduktion zu nutzen. Verschiedene Fördermassnahmen sollen deshalb die Bewirtschaftung dieser Flächen erhalten. Entscheidend ist, dass die Tiere dort vorwiegend mit Gras und Heu gefüttert werden. Das fördert der Bund mit Beiträgen für eine graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion. Auch die Nachfrage beeinflusst, wie standortangepasst die Tierhaltung ist. Künftige Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel können dazu einen Beitrag leisten.
Reicht eine standortangepasste, raufutterbasierte Tierhaltung aus, oder braucht es auch eine Anpassung der Tierbestände an die verfügbaren Futterflächen?
Lukas Barth: Gemäss Bundesverfassung soll die Landwirtschaft marktorientiert produzieren und zugleich öffentliche Leistungen erbringen. Die Agrarpolitik verfolgt kein Ziel für die Anzahl Tiere. Sie begrenzt die Bestandesdichten aber mit bestehenden Instrumenten, etwa über die Suisse-Bilanz, Höchstwerte für Düngergrossvieheinheiten pro Hektare und die Höchstbestandesverordnung. Zudem setzt sie mit Direktzahlungsprogrammen Anreize für eine standort- und tiergerechte Produktion.
Wie passt die geplante Erhöhung der Milchzulagen zu den Klima- und Ressourcenzielen? Sind die Zulagen an ökologische Anforderungen geknüpft?
Lukas Barth: Im Auftrag des Parlaments sollen die Zulage für verkäste Milch und jene für silofreie Fütterung erhöht werden. Damit soll die Milchproduktion im Schweizer Grasland attraktiv bleiben. Eine raufutterbasierte Milch- und Fleischproduktion kann die Wertschöpfung stärken und die Nutzung der Flächen an die lokalen Bedingungen anpassen.
Gemäss Schätzungen kommen die Zulagen vor allem Betrieben im Hügel- und Berggebiet zugute. Sie sind zwar nicht an ökologische Anforderungen geknüpft, das Produktionspotenzial ist dort aber aus klimatischen und topografischen Gründen beschränkt.
Was braucht es für einen echten Kurswechsel?
Die AP 30+ setzt auf mehr Eigenverantwortung und Zielorientierung statt detaillierter Vorgaben. Gleichzeitig soll die gesamte Wertschöpfungskette stärker in die Verantwortung genommen werden. Was braucht es, damit dieser Paradigmenwechsel gelingt?
Lukas Barth: Massnahmen wie Zielvereinbarungen und eine stärkere Ergebnisorientierung sind noch kleine Pflänzchen. Das Parlament muss sie zunächst ermöglichen, damit sie wachsen und eines Tages Früchte tragen können. Dafür braucht es Vertrauen in ihre Wirksamkeit, die nötige Pflege und Augenmass bei ihrer Weiterentwicklung.
Einordnung Vision Landwirtschaft
Neue Instrumente brauchen Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten. Entscheidend ist aber, dass diese Wirkung überprüft wird und bei verfehlten Umweltzielen weitere Schritte folgen. Vertrauen und Eigenverantwortung können zur Lösung beitragen – sie ersetzen jedoch keinen verbindlichen Plan, wie die Umweltbelastungen langfristig sinken sollen. Genau daran wird sich messen lassen, ob die AP 30+ tatsächlich einen Kurswechsel einleitet.
Rebecca Knoth-Letsch
Geschäftsführerin
"Die Landwirtschaft ermöglicht uns ein gutes Leben, indem sie Nahrungsmittel produziert. Gleichzeitig trägt sie eine grosse Verantwortung für unsere Lebensgrundlagen."