Produktion oder Biodiversität? Kommentar zur Biodiversitätsinitiative
(VL) Am 22. September kommt die Initiative «Für die Zukunft unserer Natur und Umwelt», kurz «Biodiversitätsinitiative», an die Urne. Ein Thema, das die Landwirtschaft betrifft, aber nicht ausschliesslich. Biodiversität ist weit mehr als blühende Streifen am Ackerrand. Sie kann in den Bergen, im Wald aber auch im Siedlungsgebiet vorkommen und gefördert werden. Vision Landwirtschaft möchte mit diesem Newsletter einen Überblick zur Initiative schaffen, ordnet Fakten und Argumente ein und erläutert mögliche Folgen bei einer Annahme oder Ablehnung der Initiative.
Text: Annalena Tinner Fotos: Gabrielle D'Angelo
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Das ist eine Bildlegende
Darum geht es:
Die Initiative «Für die Zukunft unserer Natur und Umwelt» verlangt, dass die Biodiversität auf Bundesebene besser geschützt wird mittels einer Änderung in der Bundesverfassung.
Im neuen Artikel 78a BV «Landschaft und Biodiversität» sollen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür sorgen, dass
- die schutzwürdigen Landschaften, Ortsbilder, die Natur- und Kulturdenkmäler sowie die geschichtlichen Stätten bewahrt werden.
- die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der Schutzobjekte geschont werden.
- die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente zur Verfügung stehen.
Dabei bezeichnet der Bund die Schutzobjekte von nationaler Bedeutung, die Kantone jene von kantonaler Bedeutung. Der Bund unterstützt zudem die Kantone bei den Massnahmen und Umsetzung zur Sicherung der Biodiversität. Dafür haben bei einer Annahme der Initiative Bund und Kantone fünf Jahre Zeit.
Auf welchen Flächen und zu welchen Kosten der Schutz der Biodiversität stattfindet, ist nicht Bestandteil der Initiative. In der angehenden Debatte ist immer wieder von 30% Fläche die Rede. Diese 30 % beziehen sich auf den Biodiversitätskongress der vereinten Nationen (COP15), welcher im Dezember 2022 in Montreal stattgefunden hat. Dort hat auch die Schweiz das weltweite Naturschutzabkommen unterschrieben, welches unter anderem das 30x30 Ziel verfolgt: bis im Jahr 2030 sollen 30 % der weltweiten Land- und Meeresfläche unter Naturschutz stehen.
Wo genau und in welcher Form die Biodiversität unter Schutz gestellt wird, ist im Rahmen der Initiative nicht festgelegt. Dies müsste bei einer Annahme geprüft werden.